Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung der fünf Module an einzelnen Seminartagen nach dem BKrFQG in der staatlich anerkannten Ausbildungsstätte BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung Michael Jansohn und externen Schulungsräume.

Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.
 

Um den Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst einfach und leicht lesbar zu halten wird  im Weiteren auf die Formulierung die Teilnehmerin/ der Teilnehmer verzichtet und generell von dem Teilnehmer gesprochen. Grund ist lediglich eine vereinfachte Formulierungsweise. 


2. Anmeldung

2.1  Die Anmeldung ist verbindlich.

Mit der Abgabe der Anmeldung werden die Zahlungs- und Teilnahmebedingungen anerkannt.

 Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zum Besuch des angekündigten Moduls zum angemeldeten Datum.

         Die Anmeldebestätigung erfolgt durch BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung in schriftlicher Form.

 

2.2  Es ist grundsätzlich möglich von der Anmeldung an einem Seminar zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

 Ein Rücktritt von der Anmeldung muß schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen.

 Maßgebend hierfür ist das Datum des Poststempels.

Der Widerzurichten an:

Bei der Abmeldung zwischen dem 14. und 3. Werktag vor dem Seminardatum werden 50% der Teilnehmergebühr zur Zahlung fällig.

Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zum Seminar oder beim vorzeitigen Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

 Bei Krankheit des Teilnehmers wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attestsie Seminargebühr für einen späteren Termin gutgeschrieben.

 

2.3  Sollte ein Interessent zu einem Seminar ohne vorangegangener Anmeldung erscheinen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

 

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Diese wird von BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung jedem Teilnehmer per Email oder Post zugesandt.

 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzüge vor Seminartermin auf das angegebene Konto zu überweisen.

Der Zahlungstermin ist auf der Rechnung angegeben. Die jeweils gültigen Seminarkosten werden Umsatzsteuerfrei erhoben.

 

3.2  Bei kurzfristiger Anmeldung (ab 1 Woche vor dem Termin)  zu einem Seminar kann die Bezahlung am jeweiligen Seminartag beim Lehrgangsleiter in bar erfolgen. Eine Quittung wird ausgestellt.

 Diese Handhabe wird vor Seminarbeginn von BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung mit demTeilnehmer telefonisch abgesprochen.

 

3.3  Im Rechnungsbetrag enthalten sind die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme sowie Getränke, ein Imbiss in den Pausen und den Unterrichtsmaterialien.

 

4. Durchführung

 

4.1 BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung  wird den Unterricht entsprechend der Anmeldung durchführen, behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Seminarziel nicht grundlegend verändern.

 

4.2 BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Dozenten oder anderer unvorhersehbarer Anlässe abzusagen. Bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

 Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

 

4.3 Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einen bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

 

5. Lehrgänge außerhalbder BMJ- Berufskraftfahrerweiterbildung -schulungsstätte

 

5.1 BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung führt auch Seminare für Unternehmen in deren Unterrichtsräumen durch. Dafür stellt das jeweilige Unternehmen einen geeigneten Raum mit dem nötigen Equipment kostenlos zur Verfügung. 

Jeweilige Vertragsdaten legen BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung und das jeweilige Unternehmen schriftlich fest. Ansonsten gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die jeweiligen Verträge.

  

6. Unterrichtsmaterial

 

6.1 Seminarunterlagen werden den Teilnehmern am Seminartag zu Verfügung gestellt. Die Unterlagen, auch nur Teile davon, dürfen ohne Einwilligung durch BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung nicht kopiert, nicht mit einer dazu geeigneten Kamera aufgenommen oder sonst irgendwie reproduziert werden.

 

 

7. Haftung

 

7.1 BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von dem Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen.Die Teilnehmer tragen während des Seminars die volle Verantwortung für sich selbst.

Für Schäden die durch BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung zu vertreten sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet BMJ-Berufskraftfahrerweiterbildung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.

 

 

8. Allgemeines

 

8.1 Um Störungen während der Unterrichtszeiten zu vermeiden werden die Teilnehmer verpflichtet ihre mitgebrachten Handys auszuschalten.